Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorbemerkungen

Klima ohne Grenzen bietet Ihnen die Möglichkeit durch Kompensationsprojekte Treibhausgasemissionen in Entwicklungsländern zu vermeiden und somit einen nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Das Verständnis von Klima ohne Grenzen ist dabei, dass eigene Reduktionsbemühungen zusammen mit Kompensationsprojekten die maximale Wirkung für den Schutz des Klimas hervorbringen. Gegenstand unserer Kompensationsprojekte sind Energieeffizienzmaßnahmen und die Energiegewinnung aus regenerativen Energieträgern. Um die tatsächliche und nachhaltige Vermeidung von Treibhausgasemissionen sicherzustellen, investiert Klima ohne Grenzen ausschließlich in Klimaschutzprojekte, die nach international anerkannten Standards zertifiziert werden. Zertifizierung nach international anerkannten Standards heißt dabei für uns vorrangig die Nutzung des durch die Vereinten Nationen (UN) verwalteten CDM-Standards gemäß Kyoto-Protokoll und des Gold Standards der Schweizer Gold Standard Foundation. Neben der Förderung des Klimaschutzes unterstützen unsere Projekte auch die Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung vor Ort. 

1. Verwendung der Kompensationsgelder

Hinsichtlich Mittelverwendung unterliegt Klima ohne Grenzen als gemeinnützige Organisation der Abgabenordnung (AO). Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wird von uns dokumentiert und durch das Finanzamt regelmäßig geprüft. Klima ohne Grenzen garantiert, dass nach Abzug von Verwaltungs- und Marketingkosten mindestens 85% des Nettobetrages ihrer Spende Klimaschutzprojekten zur CO2-Einsparung und Sensibilisierung für Klimaschutzthemen zufließen. Aufgrund der Projektabläufe ist es nicht immer möglich Ihre Spende sofort in CO₂-Kompensationsprojekte, welche nach international anerkannten Standards zertifiziert wurden, zu investieren. Unser Ziel ist es jedoch Ihre Kompensationszahlung spätestens zwei Jahre nach Zahlungseingang zu nutzen um die zugesagte CO₂-Kompensation zu realisieren. Sollte es Klima ohne Grenzen innerhalb dieser Zweijahresfrist nicht möglich sein die zugesagte CO₂-Kompensation in Projekten nach Gold Standard oder CDM-Standard zu erreichen, behalten wir uns vor die Kompensation in einem anderen international anerkannten Zertifizierungsstandard zu realisieren. Als Nachweis über die realisierten Kompensationsmengen erhält Klima ohne Grenzen aus den geförderten Klimaschutzprojekten die entsprechende Menge an Emissionsreduktionszertifikaten, hinterlegt diese in dem entsprechenden Register (z.B. Gold Standard Register der Gold Standard Foundation) und legt diese still.

2. Externe Prüfung und Haftung

Klima ohne Grenzen unterliegt als gemeinnützige Organisation der regelmäßigen externen Prüfung durch das Finanzamt hinsichtlich Verwendung der Spendenzahlungen. Unsere Projekte werden in Zusammenarbeit mit erfahrenen Projektpartnern umgesetzt und von einer prüfenden Organisation hinsichtlich realisierter CO₂-Einsparung geprüft. Diese haften für die Richtigkeit ihrer uns zugänglich gemachten Informationen. Für die Berechnung von CO₂-Emissionen im privaten Bereich stellt Klima ohne Grenzen einen Emissionsrechner auf der Webseite www.klimaohnegrenzen.de zur Verfügung. Da nicht alle Daten nutzerspezifisch erfasst werden können, wird in vertretbarer und anerkannter Weise an einigen Stellen mit Durchschnittswerten gearbeitet. Dadurch kann es zu Abweichungen zwischen tatsächlichen und berechneten CO₂-Ausstoß kommen. Die Berechnungsmethodik wird in unserer Dokumentation zum Emissionsrechner erläutert.

3. Zahlungsmodalitäten

Rechnungen von Klima ohne Grenzen sind nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Als gemeinnützige Organisation stellen wir auf Spenden für CO₂-Kompensationsprojekte keine Mehrwertsteuer in Rechnung. Mehrwertsteuerpflichtige Dienstleistungen werden mit den jeweils geltenden Steuersätzen in Rechnung gestellt.

4. Steuerbefreiung

Klima ohne Grenzen ist als gemeinnützig anerkannt und kann seit 02.09.2010 in Deutschland steuerwirksame Zuwendungsbestätigungen (Steuerbescheinigungen) ausstellen. Hier können sie unseren aktuellen Freistellungsbescheid des Finanzamtes einsehen und downloaden.

5. Anzuwendendes Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Leipzig (DE). Es gilt deutsches Recht.

6.Salvatorische Klausel

Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen ihnen und Klima ohne Grenzen gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung, die der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt, zu ersetzen.

Stand: Januar 2020