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Dokumentation CO₂-Emissionsrechner

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Steuerbefreiung

Spenden an Klima ohne Grenzen sind bei der Lohn- bzw. Einkommensteuer abzugsfähig. Die Klima ohne Grenzen gemeinnützige Gesellschaft mbH (St-Nr.: 231/124/00869) ist durch das Finanzamt Leipzig II laut Freistellungsbescheid vom 24.04.2024 wegen Förderung des Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 AO als gemeinnützige Organisation gemäß § 5 Abs. 1 Satz 9 KStG anerkannt.

Freistellungsbescheid [Download]